Was sieht das Jugendamt als Kindeswohlgefährdung an?
Was sieht das Jugendamt als Kindeswohlgefährdung an? Gemäß § 1631 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) haben Kinder ein Recht auf eine gewaltfreie Erziehung. Demnach sind sowohl körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen als auch andere entwürdigende Maßnahmen unzulässig.
Was gehört alles zur Kindeswohlgefährdung?
Das Kindeswohl ist ein Rechtsbegriff des deutschen Familienrechts und umfasst das gesamte Wohlergehen sowie die Entwicklung eines minderjährigen Kindes.
Was sind gewichtige Anhaltspunkte für Kindeswohlgefährdung?
Gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung sind Hinweise oder Informationen über Handlungen gegen Kinder und Jugendliche oder Lebensumstände, die das leibliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder Jugendlichen gefährden, unabhängig davon, ob sie durch eine missbräuchliche Ausübung der elterlichen …
Wann gilt eine Kindeswohlgefährdung?
Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn eine gegenwärtige oder zumindest unmittelbar bevorstehende Gefahr für die Kindesentwicklung abzusehen ist, die bei ihrer Fortdauer eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt.
In welchen Fällen schreitet das Jugendamt ein?
Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn Erziehungspersonen, wie Eltern oder Dritte, dem Kind körperlichen, geistigen oder seelischen Schaden zufügen bzw. zulassen. Dabei muss die Gefährdung gegenwärtig und erheblich sein. Es kommt im Einzelfall immer auf die Schwere der Schädigung beim Kind an.
Was darf das Jugendamt und was darf es nicht?
Rechtsanwältin Möller: Das Jugendamt kann eigenständig Kontakt zu Familien, insbesondere Eltern, aufnehmen, wenn ihm Probleme im häuslichen Umfeld eines Kindes bekannt werden. Dies kann durch Einladung zu Gesprächen, aber auch durch unangekündigte Hausbesuche erfolgen. Es kann auch Verwarnungen aussprechen.
Was bedeutet 8a Meldung?
(1) Werden dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt, so hat es das Gefährdungsrisiko im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte einzuschätzen.
Wann kann mir mein Kind weggenommen werden?
Ein Kind kann nur dann gegen den Willen der Eltern von diesen getrennt werden, wenn eine Kindeswohlgefährdung droht. Eine Kindeswohlgefährdung wiederum kann vorliegen, wenn die Eltern versagen oder das Kind aus anderen Gründen zu verwahrlosen droht.