Wie eidesstattliche Erklärung unterschreiben?
Zu beachten: Die eidesstattliche Erklärung muss immer handschriftlich unterschrieben sein, also wird jedes eingereichte Exemplar handschriftlich unterschrieben; wird eine Arbeit nur in digitaler Form eingereicht, muss die Erklärung in ausgedruckter Form gesondert eingereicht werden (vgl. Theisen 2013: 239).
Wer erstellt eine eidesstattliche Erklärung?
Die Zuständigkeit einer Behörde für die Abnahme einer Versicherung an Eides statt setzt eine besondere Befugnis der Behörde zur Abnahme voraus. Für die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung vor einer Verwaltungsbehörde gilt § 27 VwVfG bzw. die entsprechende Ländernorm bzw. § 23 SGB X.
Wer kann eine eidesstattliche Erklärung verlangen?
Die Versicherung an Eides statt kann nur von Beteiligten verlangt werden. Bei anderen Personen als Beteiligten eidliche Vernehmung. Die eidesstattliche Versicherung ist dem Vorsteher des Finanzamts abzugeben.
Wie bekomme ich eine eidesstattliche Erklärung?
„Ich erkläre eidesstattlich, dass ich den amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt habe.“ „Hiermit versichere ich an Eides statt, dass ich die vorliegende Diplomarbeit selbstständig und ohne fremde Hilfe verfasst habe.“
Kann man eine eidesstattliche Erklärung selber schreiben?
Sie schreiben eine solche nicht selbst, sondern erklären sich gegenüber dem Gerichtsvollzieher auf einem amtlichen Formular, das Sie unterschreiben müssen. Beachten Sie, dass Sie sich im Falle falscher Angaben strafbar machen (§ 156 StGB).
Wie Unterschrift digitalisieren?
Perfekt – dann können Sie Ihre handgeschriebene Unterschrift einfach digitalisieren: Setzen Sie Ihre Unterschrift auf ein Blatt Papier und scannen Sie dieses dann mit Ihrem Scanner ein. Speichern Sie es als JPG, GIF oder in einem anderen gängigen Format. Öffnen Sie die Bilddatei und schneiden Sie Ihre Unterschrift zu.
Wann kann eine eidesstattliche Versicherung verlangt werden?
Ein Gläubiger kann die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung verlangen, wenn er sich durch eine bevorstehende beziehungsweise bereits durchgeführte Pfändung nicht zufriedengestellt sieht oder der Schuldner beispielsweise die Durchsuchung seiner Wohnung verweigert.